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| Güterklassen und Qualitätsstufen
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Tafelwein
Landwein
QbA
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Kabinett
Spätlese
Auslese
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Beerenauslese
Trockenbeerenauslese
Eiswein
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| Landwein |
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A) ist die größte Gruppe deutscher Weine.
Qualitätsweine müssen zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Für
jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere
Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das Mindestmostgewicht liegt
je nach Gebiet zwischen 50 und 72 Grad Oechsle. Qualitätsweine dürfen ebenso wie
Tafelweine angereichert (chaptalisiert) werden. Der Zusatz von Zucker vor der
Gärung ist gesetzlich begrenzt. 20 bis 28 Gramm zusätzlicher Alkohol dürfen
durch die Chaptalisation entstehen. Auch die Bezeichnung Qualitätswein garantierten
Ursprungs (Q.g.U.) ist möglich. Dabei handelt es sich um für ein Anbaugebiet oder
eine Teilregion typische Rebsortenweine der Qualitätsstufe QbA.
© Deutsches Weininstitut • www.deutscheweine.de
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