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Tafelwein
Deutscher Tafelwein muss ausschließlich aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten stammen. In Deutschland werden im Vergleich zu anderen Anbauländern nur kleine Mengen an Tafelwein erzeugt. Meist handelt es sich um Weinberge mit Erträgen, die über dem zugelassenen Hektarhöchstertrag für Qualitätswein liegen. Da nur geringe Qualitätsanforderungen gestellt werden, dürfen Tafelweine in größerer Menge je Hektar als Qualitätsweine produziert werden. Der natürliche Mindestalkoholgehalt (Mostgewicht) eines Tafelweines muss in allen deutschen Anbaugebieten 5 % vol. (44 Grad Oechsle), in Baden (Weinbauzone B) 6 % vol. betragen. Der Gesamtalkoholgehalt des Weines muss mindestens 8,5 % vol. betragen und darf 15 % vol. nicht überschreiten.
 
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